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Familie & Nachfolge

Warum ist das Berliner Testament für Immobilieninvestoren oft ein Fehler?

Tim Fahje · · 3 Min. Lesezeit

Beim Berliner Testament erbt der Ehepartner alles — Kinder nutzen keine Freibeträge beim ersten Erbfall. Beim zweiten Erbfall trifft sie die volle Erbschaftsteuer. Das Supervermächtnis löst das elegant: Kinder nutzen Freibeträge sofort, Geld bleibt beim Ehepartner.

Das Berliner Testament: Was ist es und warum wählen es so viele?

Das Berliner Testament (auch: gemeinschaftliches Testament) ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare in Deutschland. Die Grundstruktur: Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils.

Warum wählen es so viele? Es ist einfach zu verstehen und klingt logisch: Der überlebende Partner soll versorgt sein und die volle Kontrolle haben.

Das Steuerproblem

Beim ersten Erbfall erbt der Ehepartner alles — der persönliche Freibetrag des Ehepartners (500.000 €) wird genutzt, alles darüber versteuert.

Was vergessen wird: Die Kinder erben beim ersten Erbfall nichts. Also nutzen sie auch keinen ihrer Freibeträge (je 400.000 € pro Kind).

Beim zweiten Erbfall erbt der erste Elternteil zum zweiten Mal — jetzt kommt das gesamte Immobilienvermögen auf einmal auf die Kinder:

Beispiel:

  • Immobilienvermögen: 2.000.000 €
  • 3 Kinder, Freibetrag je 400.000 €
  • Gesamter Freibetrag: 1.200.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 800.000 €
  • Erbschaftsteuer (ca. 15–19%): 120.000–152.000 €

Was wäre anders gewesen beim ersten Erbfall:

  • Hätten die Kinder beim ersten Erbfall jeweils 200.000 € geerbt (steuerfrei innerhalb Freibetrag)
  • Gesamtersparnis: 30.000–40.000 € (weniger Erbe beim zweiten Erbfall, entsprechend weniger Steuer)

Bei größeren Vermögen und mehreren Objekten werden die Zahlen dramatisch.

Das Supervermächtnis: Die elegante Lösung

Das Supervermächtnis ist eine Testamentsklausel, die das Berliner Testament steueroptimiert. Das Grundprinzip:

Beim Tod des ersten Ehepartners erhält der überlebende Partner — wie beim Berliner Testament — alles. Aber: Die Kinder bekommen ein schuldrechtliches Vermächtnis in Höhe ihrer steuerfreien Beträge. Dieses Vermächtnis können sie sofort geltend machen oder bis zum Tod des zweiten Elternteils stunden.

Die Steuerwirkung: Durch das Vermächtnis nutzen die Kinder ihre Freibeträge beim ersten Erbfall — auch wenn das Geld tatsächlich erst später fließt (Stundung durch die Kinder an den überlebenden Elternteil).

Das Ergebnis: Die Erbschaftsteuer beim zweiten Erbfall ist erheblich geringer, weil die Kinder beim ersten Erbfall bereits Erbschaftsteuer-frei Vermögen „erhalten” haben (auch wenn es noch beim überlebenden Elternteil verblieben ist).

Rechenbeispiel: Berliner Testament vs. Supervermächtnis

Immobilienvermögen gesamt: 2.000.000 € 3 Kinder, je Freibetrag: 400.000 €

Berliner Testament (ohne Supervermächtnis):

  • Erster Erbfall: Kinder erben nichts → keine Freibeträge genutzt
  • Zweiter Erbfall: 2.000.000 € minus 1.200.000 € (3× 400.000 €) = 800.000 € steuerpflichtig
  • Erbschaftsteuer: ca. 136.000 €

Mit Supervermächtnis:

  • Erster Erbfall: Kinder „erhalten” je 400.000 € per Vermächtnis (gestundet) → alle Freibeträge genutzt
  • Zweiter Erbfall: Restliches Vermögen wird erneut auf Kinder verteilt, Freibeträge stehen wieder zur Verfügung
  • Erbschaftsteuer: erheblich geringer oder null

Die genaue Ersparnis hängt von der Vermögensstruktur, der Anzahl der Kinder und dem Zeitpunkt ab. In der Praxis sind Ersparnisse von 100.000–400.000 € bei mittelgroßen Immobilienportfolios realistisch.

Was du tun musst

Das Supervermächtnis ist kein Standardtestament — es muss individuell formuliert und notariell beurkundet werden. Die Formulierung ist technisch komplex und muss auf die konkrete Vermögens- und Familiensituation abgestimmt sein.

Die Familien-Roadmap enthält die rechtliche und steuerliche Analyse, welche Testamentsgestaltung für deine spezifische Situation optimal ist — inkl. Notartermin-Briefing.

FAQ

Kann ich ein bestehendes Berliner Testament noch ändern? Ja. Solange beide Ehepartner leben, können sie das Testament gemeinsam ändern. Nach dem Tod eines Ehepartners ist die Änderung in der Regel nicht mehr möglich (Bindungswirkung des Berliner Testaments). Deshalb: Frühzeitig handeln.

Gilt das Supervermächtnis auch bei GmbH-Anteilen? Ja. GmbH-Anteile können genauso ins Supervermächtnis einbezogen werden wie Immobilien. Die steuerliche Bewertung von GmbH-Anteilen folgt eigenen Regeln (gemeiner Wert nach BewG).

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 18. Februar 2026

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