steuerfreiraum Tim Fahje · Steuerberater
AfA & Steueroptimierung

Kann ich degressive AfA und §7b Sonder-AfA gleichzeitig nutzen?

Tim Fahje · · 3 Min. Lesezeit

Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG, 5% p.a.) und §7b Sonder-AfA (5% p.a., maximal 4 Jahre lang) sind kombinierbar — sofern die Voraussetzungen beider Normen erfüllt sind. Zusammen ergibt das in den ersten 4 Jahren 10% Abschreibung pro Jahr auf das Gebäude.

Das Ausgangsproblem: Standard-AfA ist langsam

Die klassische lineare AfA für Neubauwohnungen beträgt 3% pro Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG, Baujahr ab 2023). Das heißt: Der Steuervorteil verteilt sich gleichmäßig auf 33 Jahre.

Wer seine Immobilie in den ersten Jahren maximal abschreiben will — z.B. um eine hohe Einkommenssteuerbelastung zu senken — sucht nach kombinierbaren AfA-Varianten.

Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG

Was ist das? Die degressive AfA wurde durch das Wachstumschancengesetz (2024) für Wohngebäude eingeführt, die ab dem 1. Oktober 2023 fertiggestellt wurden.

Wie hoch? 5% p.a. — aber degressiv: Der Prozentsatz gilt jeweils auf den Restbuchwert, nicht auf die ursprünglichen Anschaffungskosten.

Beispiel (vereinfacht):

  • Gebäudewert: 400.000 €
  • Jahr 1: 5% von 400.000 = 20.000 €
  • Jahr 2: 5% von 380.000 = 19.000 €
  • Jahr 3: 5% von 361.000 = 18.050 €

Voraussetzungen:

  • Wohngebäude (keine Gewerbe- oder Sonderobjekte)
  • Fertigstellung ab 1. Oktober 2023
  • Erwerb bis Ende 2026 (aktueller Regelungsstand)

Die §7b Sonder-AfA

Was ist das? § 7b EStG erlaubt eine Sonder-Abschreibung von 5% pro Jahr — zusätzlich zur normalen AfA — für maximal 4 Jahre nach Fertigstellung.

Wer darf sie nutzen? Eigentümer, die das Objekt mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermieten (keine Gewerbeobjekte, keine Ferienwohnungen).

Einkommensgrenze: Die §7b-Sonder-AfA entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr des Kaufs oder der Fertigstellung mehr als 250.000 € (Einzelperson) oder 500.000 € (Ehepaar) beträgt.

Förderobjekte: Wohngebäude, Wohnungen, die neu gebaut (nicht renoviert) werden.

Können beide kombiniert werden?

Ja — aber mit Einschränkungen. Das BMF-Schreiben vom 5.10.2023 bestätigt die Kombinierbarkeit:

Kombination degressive AfA + §7b Sonder-AfA:

JahrDegressive AfA (5% auf Restbuchwert)§7b Sonder-AfA (5% auf Anschaffungskosten)Gesamt
Jahr 120.000 €20.000 €40.000 €
Jahr 219.000 €20.000 €39.000 €
Jahr 318.050 €20.000 €38.050 €
Jahr 417.148 €20.000 €37.148 €

Gesamte AfA Jahre 1–4: ca. 154.000 € auf eine 400.000 € Immobilie — fast 40% des Gebäudewerts in 4 Jahren abgeschrieben.

Was sich ausschließt

§7b + Denkmal-AfA (§7i): Nicht kombinierbar. Wer Denkmal-AfA nutzt, kann keine §7b-Sonder-AfA beanspruchen.

Degressive AfA + IAB (§7g): Kombinierbar, aber mit Vorsicht: Der IAB (Investitionsabzugsbetrag) mindert die AfA-Basis — die Kombination sollte gerechnet werden.

§7b + private Eigennutzung: Kein Abzug. § 7b setzt Vermietung zu Wohnzwecken voraus.

Wann lohnt die Kombination besonders?

Die Kombination ist besonders wertvoll, wenn:

  • Du ein hohes Einkommen hast und sofort hohe Steuerersparnisse brauchst
  • Du die 10-Jahres-Mietbindung des §7b ohnehin einhalten willst
  • Du den Barwert der Steuerersparnisse maximieren willst (frühzeitige Abschreibung = mehr Barwert)

Der Förder-Kombinator rechnet dir genau aus, was die Kombination in deinem spezifischen Fall bringt — in Euro, nicht in Prozent.

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 19. Februar 2026

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