Welcher Zinssatz ist für ein Gesellschafterdarlehen fremdüblich?
Ein Gesellschafterdarlehen ist fremdüblich, wenn es schriftlich vereinbart ist, zu marktüblichen Zinsen (aktuell 4–6% p.a. je nach Bonität und Sicherheit), mit klarem Tilgungsplan und ohne Rangrücktritt. Liegt der Zinssatz darunter, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Warum ist der Zinssatz beim Gesellschafterdarlehen so wichtig?
Wenn du deiner GmbH Geld leihst (oder umgekehrt), schaut das Finanzamt sehr genau hin: Entspricht das Darlehen dem, was auch ein fremder Dritter vereinbaren würde? Wenn nicht, wertet das Finanzamt die Zinsverbilligung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — mit erheblichen Steuerfolgen.
Was ist eine vGA? Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht gewähren würde. Der Vorteil wird steuerlich so behandelt, als hätte die GmbH den Betrag zunächst als Gewinn ausgeschüttet (Körperschaftsteuer + SolZ) und der Gesellschafter ihn dann erhalten hat (Abgeltungsteuer 25%).
Was ist ein fremdüblicher Zinssatz?
Das Finanzamt orientiert sich am Fremdvergleichsgrundsatz: Welchen Zinssatz würde eine Bank für ein vergleichbares Darlehen verlangen?
Aktuelle Orientierungswerte (2026):
| Darlehenstyp | Orientierungswert |
|---|---|
| Darlehen mit Immobiliensicherheit | 3,5–5,0% p.a. |
| Unbesichertes Gesellschafterdarlehen | 5,0–7,0% p.a. |
| Nachrangiges Darlehen / Mezzanine | 7,0–10,0% p.a. |
| Intercompany (Holding → Tochter, besichert) | 4,0–6,0% p.a. |
Wichtig: Es gibt keinen offiziellen BMF-Satz für Gesellschafterdarlehen. Die Orientierungswerte leiten sich aus der Marktlage, den aktuellen EZB-Leitzinsen und der Bonität der GmbH ab.
Die 5 Voraussetzungen für ein fremdübliches Gesellschafterdarlehen
1. Schriftlicher Darlehensvertrag: Ein mündlich vereinbartes Darlehen erkennt das Finanzamt nicht an. Der Vertrag muss vor Auszahlung abgeschlossen sein.
2. Klarer Zinssatz: Festzins oder variabler Zins mit konkreter Referenzgröße (z. B. 3-Monats-EURIBOR + Marge). Kein Zinssatz = keine Fremdüblichkeit.
3. Tilgungsplan: Klare Regelung, wie und wann das Darlehen zurückgezahlt wird. Ein endfälliges Darlehen ist möglich, muss aber dem Fremdvergleich standhalten.
4. Keine Besserstellungsklauseln: Das Darlehen darf nicht nur in guten Jahren verzinst werden oder automatisch in Eigenkapital umgewandelt werden — das wäre kein Darlehen, sondern verdecktes Eigenkapital.
5. Kein Rangrücktritt ohne Kompensation: Wenn du auf Rückzahlung im Insolvenzfall verzichtest, muss der Zinssatz entsprechend höher sein (Risikoaufschlag).
Darlehen von der Holding an die Tochter-GmbH
Besonders relevant ist der Fall, wenn eine Holding-GmbH Geld an eine Tochter-GmbH verleiht. Auch hier gilt Fremdüblichkeit:
- Der Zinssatz der Holding darf nicht unter dem liegen, was eine Bank verlangen würde
- Die Holding muss ihrerseits zu marktüblichen Konditionen refinanzieren (oder eigenes Kapital einsetzen)
- Bei identischen Gesellschaftern (Holding = 100% Tochter) prüft das Finanzamt trotzdem auf vGA
Steuerlicher Vorteil der Intercompany-Darlehensstrategie: Zinsen fließen steuermindernde Werbungskosten von der operativen Tochter zur Holding — und werden dort zu 95% steuerfrei vereinnahmt (§ 8b KStG auf Dividenden ist nicht anwendbar, aber Zinserträge können durch Verlustvorträge optimiert werden).
Was passiert bei vGA?
Wenn das Finanzamt einen zu niedrigen Zinssatz als vGA wertet:
- Die GmbH muss die Differenz als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandeln (Nachversteuerung)
- Der Gesellschafter muss die vGA als Kapitalertrag versteuern (25% Abgeltungsteuer)
- Zinsnachzahlung inklusive Zinsen auf die Nachzahlung (§ 233a AO)
Rechenbeispiel:
- Darlehen: 500.000 €
- Vereinbarter Zinssatz: 0% (kein Zinssatz im Vertrag)
- Fremdüblicher Zinssatz: 5% p.a.
- vGA pro Jahr: 25.000 €
- Körperschaftsteuer GmbH (15%): 3.750 €
- Abgeltungsteuer Gesellschafter (25%): 6.250 €
- Gesamtbelastung pro Jahr: 10.000 €
Dokumentation ist alles
Das Finanzamt akzeptiert Gesellschafterdarlehen, wenn sie von Anfang an wie ein Fremdgeschäft dokumentiert sind:
- Darlehensvertrag vor Auszahlung unterschrieben
- Zinszahlungen laufen wirklich (nicht nur auf dem Papier)
- Tilgung wird wie vereinbart durchgeführt
- Regelmäßige Bonitätsprüfung (wie eine Bank sie machen würde)
Nachträgliche Dokumentation — also Verträge, die erst bei einer Betriebsprüfung erstellt werden — erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
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Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung
Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.
Veröffentlicht am 17. Februar 2026
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