steuerfreiraum Tim Fahje · Steuerberater
Finanzamt & Einspruch

Darf das Finanzamt meine Kaufpreisaufteilung mit der BMF-Arbeitshilfe überschreiben?

Tim Fahje · · 2 Min. Lesezeit

Das FA darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht einfach mit der BMF-Arbeitshilfe überschreiben. Eine methodisch saubere, kaufpreisbezogene Aufteilung ist nach BFH IX R 13/22 bindend — sofern kein Missbrauch vorliegt.

Das Problem: FA überschreibt deine Kaufpreisaufteilung

Kaufst du eine Immobilie für 500.000 €, bestimmt die Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude deine AfA-Basis. Wenn du im Kaufvertrag vereinbarst: 100.000 € Grund + 400.000 € Gebäude, kannst du 2% von 400.000 € = 8.000 € jährlich abschreiben.

Das Finanzamt greift häufig zur BMF-Arbeitshilfe und kommt auf eine andere Aufteilung — oft zu deinen Ungunsten.

Was der BFH klargestellt hat

Mit BFH IX R 13/22 (2023) hat der Bundesfinanzhof die Grenzen klar gezogen:

Das FA darf die vertragliche Aufteilung nur überschreiben, wenn:

  • Die vereinbarte Aufteilung stark von den realen Werten abweicht
  • Es Anhaltspunkte für einen Missbrauch gibt (Steuerumgehung)
  • Die Methodik des FA methodisch überlegen ist

Das FA darf NICHT:

  • Die BMF-Arbeitshilfe ohne weiteres als bindend ansehen
  • Eigene Schätzungen ohne Begründung durchsetzen
  • Kaufpreisbezogene Aufteilungen automatisch verwerfen

So schützt du deine Aufteilung

  1. Lass ein Wertgutachten erstellen — ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt Grund- und Gebäudewert getrennt
  2. Verankere die Aufteilung im Kaufvertrag mit Verweis auf das Gutachten
  3. Dokumentiere die Methodik — kaufpreisbezogen oder sachwertbasiert

Eine kaufpreisbezogene Aufteilung, die methodisch sauber ist, hat nach BFH IX R 13/22 gute Chancen, vom FA akzeptiert zu werden.

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 29. Januar 2026

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