Was tun, wenn das Finanzamt dein RND-Gutachten ablehnt?
RND-Gutachten abgelehnt: Du hast 30 Tage für den Einspruch. Zitiere BFH IX R 25/21 — das FA muss das Gutachten inhaltlich prüfen, nicht pauschal ablehnen. Beantrage zudem Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).
Warum Finanzämter RND-Gutachten ablehnen
Finanzämter lehnen Gutachten zur Restnutzungsdauer (RND) häufig aus formalen Gründen ab — oft ohne substantielle Begründung. Die häufigsten Ablehnungsgründe:
- Formale Mängel am Gutachten — fehlende Angaben, nicht ausreichend qualifizierter Gutachter
- Pauschalverweis auf Tabellen — FA verweist auf lineare AfA ohne individuelle Prüfung
- Zweifel an der Unabhängigkeit — wenn der Gutachter vom Steuerpflichtigen beauftragt wurde
Die BFH-Entscheidung, die alles veränderte
Der BFH hat mit Urteil IX R 25/21 klargestellt: Steuerpflichtige können die kürzere Nutzungsdauer durch jedes geeignete Gutachten nachweisen — nicht nur durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger. Das Finanzamt muss das Gutachten inhaltlich prüfen, nicht einfach ablehnen.
Der Einspruch Schritt für Schritt
Schritt 1: Einspruch innerhalb von 30 Tagen nach Bescheiddatum einlegen (§ 355 AO).
Schritt 2: Im Einspruchsschreiben:
- Bezug auf den Ablehnungsbescheid nehmen
- BFH IX R 25/21 zitieren
- Qualifikation des Gutachters nachweisen
- Methodologie des Gutachtens erläutern
Schritt 3: Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 AO) — damit die strittige AfA-Erhöhung vorerst gilt, während das Verfahren läuft.
Was das FA nicht darf
Das Finanzamt darf ein RND-Gutachten nicht einfach “pauschal” ablehnen. Es muss:
- Die Einwendungen konkret und begründet darlegen
- Einen Gegenbeweis antreten (z.B. eigenes Gegengutachten)
- Die Methodik des eingereichten Gutachtens inhaltlich prüfen
Tut es das nicht, ist die Ablehnung formell anfechtbar.
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Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung
Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.
Veröffentlicht am 22. Januar 2026
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