steuerfreiraum Tim Fahje · Steuerberater
Finanzamt & Einspruch

Was tun, wenn das Finanzamt dein RND-Gutachten ablehnt?

Tim Fahje · · 2 Min. Lesezeit

RND-Gutachten abgelehnt: Du hast 30 Tage für den Einspruch. Zitiere BFH IX R 25/21 — das FA muss das Gutachten inhaltlich prüfen, nicht pauschal ablehnen. Beantrage zudem Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).

Warum Finanzämter RND-Gutachten ablehnen

Finanzämter lehnen Gutachten zur Restnutzungsdauer (RND) häufig aus formalen Gründen ab — oft ohne substantielle Begründung. Die häufigsten Ablehnungsgründe:

  1. Formale Mängel am Gutachten — fehlende Angaben, nicht ausreichend qualifizierter Gutachter
  2. Pauschalverweis auf Tabellen — FA verweist auf lineare AfA ohne individuelle Prüfung
  3. Zweifel an der Unabhängigkeit — wenn der Gutachter vom Steuerpflichtigen beauftragt wurde

Die BFH-Entscheidung, die alles veränderte

Der BFH hat mit Urteil IX R 25/21 klargestellt: Steuerpflichtige können die kürzere Nutzungsdauer durch jedes geeignete Gutachten nachweisen — nicht nur durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger. Das Finanzamt muss das Gutachten inhaltlich prüfen, nicht einfach ablehnen.

Der Einspruch Schritt für Schritt

Schritt 1: Einspruch innerhalb von 30 Tagen nach Bescheiddatum einlegen (§ 355 AO).

Schritt 2: Im Einspruchsschreiben:

  • Bezug auf den Ablehnungsbescheid nehmen
  • BFH IX R 25/21 zitieren
  • Qualifikation des Gutachters nachweisen
  • Methodologie des Gutachtens erläutern

Schritt 3: Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 AO) — damit die strittige AfA-Erhöhung vorerst gilt, während das Verfahren läuft.

Was das FA nicht darf

Das Finanzamt darf ein RND-Gutachten nicht einfach “pauschal” ablehnen. Es muss:

  • Die Einwendungen konkret und begründet darlegen
  • Einen Gegenbeweis antreten (z.B. eigenes Gegengutachten)
  • Die Methodik des eingereichten Gutachtens inhaltlich prüfen

Tut es das nicht, ist die Ablehnung formell anfechtbar.

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 22. Januar 2026

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