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Compliance & Fallen

Steuerfallen für Immobilieninvestoren: 3-Objekt-Grenze, vGA und Betriebsaufspaltung

Tim Fahje · · 4 Min. Lesezeit

Die häufigsten Steuerfallen bei Immobilien: 3-Objekt-Grenze (gewerblicher Grundstückshandel ab 3 Verkäufen in 5 Jahren), verdeckte Gewinnausschüttung in der GmbH, Betriebsaufspaltung und Verlust der erweiterten Kürzung. Frühzeitige Compliance-Prüfung verhindert 5-stellige Nachzahlungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3-Objekt-Grenze: Wer 3 Immobilien in 5 Jahren kauft und verkauft, gilt steuerlich als gewerblicher Händler — Gewerbesteuer droht.
  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Nicht-marktübliche Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter kosten Körperschaft- und Gewerbesteuer.
  • Betriebsaufspaltung: Eine GmbH, die Immobilien von einem Gesellschafter mietet, kann ungewollt eine Betriebsaufspaltung auslösen — mit fatalen Folgen.
  • Erweiterte Kürzung: Die GmbH-Steuerbefreiung auf Mieteinnahmen geht verloren, sobald auch nur ein Euro betrieblicher Umsatz dazukommt.
  • PV-Anlage auf GmbH-Dach: Selbst eine kleine Photovoltaikanlage kann die erweiterte Kürzung der gesamten vvGmbH vernichten.

Warum Compliance für Immobilieninvestoren besonders wichtig ist

Immobilienrecht ist komplex, und kleine Fehler haben große Konsequenzen. Ein einziger falsch strukturierter Verkauf kann rückwirkend alle Gewinne der letzten 5 Jahre in gewerbliche Einkünfte verwandeln. Eine falsch strukturierte PV-Anlage auf dem GmbH-Dach kann die Gewerbesteuer-Vergünstigung der gesamten GmbH kosten. Hier sind die fünf wichtigsten Compliance-Risiken für Immobilieninvestoren.

Falle 1: Die 3-Objekt-Grenze

Die Regel: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler — mit fatalen steuerlichen Folgen.

Was zählt als Objekt:

  • Jedes einzelne Wohnungseigentum (auch Eigentumswohnungen)
  • Grundstücke
  • Unbebaute Grundstücke
  • Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften

Die Konsequenzen: Alle Gewinne aus dem gewerblichen Grundstückshandel werden als Gewerbeertrag besteuert (Gewerbesteuer + Einkommensteuer). Schlimmer: Der gewerbliche Grundstückshandel kann rückwirkend auf frühere Jahre ausgedehnt werden — auch auf Objekte, die du vor Jahren verkauft hast.

Grauzonen:

  • Zwangsversteigerungen, Scheidungsverkäufe und Erbschaftsverkäufe zählen grundsätzlich nicht
  • Schenkungen und Erbschaften vor dem Verkauf sind in der Regel unschädlich
  • GmbH-Immobilien und private Immobilien werden getrennt gezählt

Schutzstrategien:

  • Objekte in GmbH halten (GmbH und private Sphäre werden getrennt gezählt)
  • Verkaufsplanung: Zeitlich verteilen, um die 5-Jahres-Frist zu umgehen
  • Bei grenzwertigen Situationen: Steuerberatung vor dem Verkauf

Risiko-Radar: Wer 2–3 Objekte verkauft hat und unsicher ist, ob das nächste zählt — jetzt prüfen lassen. Ein “Einspruchs-Baukasten” nützt wenig, wenn das Finanzamt bereits festgestellt hat, dass du gewerblicher Händler bist.

Falle 2: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Das Problem: Wenn du als GmbH-Gesellschafter Transaktionen mit deiner eigenen GmbH zu nicht-marktüblichen Konditionen abschließt, spricht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die Konsequenz: steuerliche Nachbelastung, als hättest du den Betrag regulär ausgeschüttet.

Häufigste vGA-Fallen für Immobilieninvestoren:

1. Gesellschafterdarlehen unter Marktzins: Du leihst deiner GmbH Geld zu 0 % oder 1 %, obwohl der Markt 3–4 % verlangt. Das Finanzamt: Die Differenz ist eine vGA — du hast dir quasi einen Zinsvorteil “ausgeschüttet”. Konsequenz: Abgeltungsteuer + Kirchensteuer auf den fiktiven Zinsvorteil.

BFH I R 57/19: Der Fremdvergleichszinssatz liegt aktuell bei mindestens 2,5–3,5 % — je nach Laufzeit und Besicherung.

2. Miete unter Marktzins: Du vermietest deine Privatwohnung an die GmbH (als Büro etc.) zu einem zu niedrigen Mietzins. Das Finanzamt: vGA in Höhe der Mietzins-Differenz.

3. Gesellschafter-Verrechnungskonten: Du entnimmst laufend Geld aus der GmbH ohne Zinsen. Ab einem bestimmten Betrag: vGA-Gefahr.

Schutzstrategie:

  • Gesellschafterdarlehen: Immer zu Marktkonditionen (schriftlicher Darlehensvertrag, marktüblicher Zins, klare Rückzahlungsmodalitäten)
  • Fremdüblichkeitsnachweis dokumentieren und regelmäßig aktualisieren

Falle 3: Betriebsaufspaltung

Was ist Betriebsaufspaltung? Wenn du als Privatperson oder über eine Personengesellschaft eine Immobilie an deine eigene GmbH vermietest, kann das Finanzamt eine Betriebsaufspaltung annehmen. Die Folge: Die Immobilie wird steuerlich zum Betriebsvermögen — mit allen negativen Konsequenzen (Aufgabegewinn bei Verkauf voll steuerpflichtig, kein Steuerfreiheit nach 10 Jahren).

Wann liegt Betriebsaufspaltung vor:

  • Personelle Verflechtung: Du beherrschst beide “Betriebe”
  • Sachliche Verflechtung: Die an die GmbH vermietete Immobilie ist wesentliche Betriebsgrundlage

Risiko-Situation: Du hast privat eine Gewerbeimmobilie und vermietest sie an deine eigene GmbH. Das kann Betriebsaufspaltung auslösen.

Lösung: Die Immobilie direkt in die GmbH einbringen (steuerliche Prüfung erforderlich) oder die Konstruktion so gestalten, dass keine sachliche Verflechtung entsteht.

Falle 4: Erweiterte Kürzung verlieren

Was ist die erweiterte Kürzung? Vermögensverwaltende GmbHs (vvGmbHs), die ausschließlich Mieteinnahmen erzielen, können die Gewerbesteuer durch die “erweiterte Kürzung” nahezu vollständig vermeiden. Das spart je nach Gemeinde 10–17 % Steuern.

Wann geht sie verloren:

  • PV-Anlage auf dem GmbH-Dach (gewerbliche Einnahmen, auch wenn klein)
  • Möblierte Kurzzeit-Vermietung (Airbnb etc.)
  • Betrieb eines Parkplatzes für Dritte
  • Mischnutzung mit Gewerberäumen über 20 %

Der Schaden: Verlust der erweiterten Kürzung kostet bei einer GmbH mit 300.000 € Mieteinkünften ca. 30.000–50.000 € Gewerbesteuer jährlich.

Lösung für PV-Anlagen: Auslagerung in eine separate Schwester-GmbH. Die vvGmbH bleibt “rein” für Mieteinnahmen.

Falle 5: PV-Anlage auf GmbH-Dächern

Die Gefahr: Eine PV-Anlage ab 10 kWp auf dem Dach deiner vvGmbH macht die GmbH gewerblich — und vernichtet damit die erweiterte Kürzung. Selbst eine kleine PV-Anlage kann ausreichen, wenn das Finanzamt keine Bagatellgrenze akzeptiert.

Lösung:

  • PV-Anlage in separater Gesellschaft betreiben
  • Vorsicht bei Ankauf von Liegenschaften mit bestehenden PV-Anlagen

FAQ

Ich habe schon 3 Verkäufe in den letzten 4 Jahren. Was jetzt? Noch kein vierter Verkauf ohne Beratung. Prüfe: Kann der nächste Verkauf so strukturiert werden, dass er außerhalb der 5-Jahres-Frist liegt? Gibt es Ausnahmetatbestände (Zwangsverkauf, Scheidung)?

Mein Zinssatz bei der GmbH liegt bei 1 %. Bin ich gefährdet? Ja. Lass den Darlehensvertrag und den Zinssatz sofort überprüfen. Für laufende Darlehen: Anpassung per Nachtrag möglich, aber das Finanzamt kann vergangene Perioden nachfordernd überprüfen.

Kann ich die Betriebsaufspaltung rückgängig machen? Ja, aber das hat steuerliche Konsequenzen (Aufgabegewinn). Professionelle Beratung ist unerlässlich.

Was kostet mich der Verlust der erweiterten Kürzung konkret? Je nach Gemeinde-Hebesatz und Mieteinkünften 10.000–80.000 € pro Jahr mehr Gewerbesteuer. Die Compliance-Prüfung davor ist deutlich günstiger.

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Wann verliert die vvGmbH die erweiterte Kürzung — und wie verhinderst du es?

Die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) befreit GmbH-Mieteinnahmen vollständig von Gewerbesteuer. Sie fällt weg, sobald die GmbH auch nur geringfügige gewerbliche Einnahmen hat — z.B. durch eine PV-Anlage, möblierte Vermietung mit Zusatzleistungen oder Betriebsaufspaltung.

PV-Anlage auf dem Dach der vvGmbH: Ab wann wird es steuerlich gefährlich?

Eine PV-Anlage auf dem Dach der vvGmbH gefährdet die erweiterte Kürzung, sobald Strom in das Netz eingespeist wird — denn das sind gewerbliche Einnahmen. Die Bagatellgrenze (ca. 10% der Gesamterträge) ist in der Rechtsprechung umstritten. Sichere Lösung: PV in separater Betriebs-GmbH.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und wie vermeidest du sie?

Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH dem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht geben würde — z.B. zu niedriger Zinssatz, zu hohe Miete oder überhöhtes Gehalt. Die vGA wird wie eine Dividende besteuert: 25% Abgeltungsteuer.

Welcher Zinssatz ist für ein Gesellschafterdarlehen fremdüblich?

Ein Gesellschafterdarlehen ist fremdüblich, wenn es schriftlich vereinbart ist, zu marktüblichen Zinsen (aktuell 4–6% p.a. je nach Bonität und Sicherheit), mit klarem Tilgungsplan und ohne Rangrücktritt. Liegt der Zinssatz darunter, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Wie vermeide ich eine Betriebsaufspaltung bei Immobilien?

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn dasselbe Gesellschafterkreis eine Immobilie (Besitzunternehmen) an eine operative GmbH (Betriebsunternehmen) vermietet. Folge: Gewerbliche Einkünfte statt Vermietungseinkünfte — Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen, Verlust der erweiterten Kürzung.

Ab wann gelte ich als gewerblicher Grundstückshändler? Die 3-Objekt-Grenze erklärt

Die 3-Objekt-Grenze besagt: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler. Folge: Gewerbesteuer auf alle Verkäufe, Verlust der 10-Jahresfrist, Verlust der erweiterten Kürzung. Die Grenze gilt auch für GmbHs.

Häufige Fragen

Was genau ist die 3-Objekt-Grenze?
Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, betreibt nach BFH-Rechtsprechung gewerblichen Grundstückshandel. Folge: Die Gewinne sind gewerbesteuerpflichtig, und sämtliche Immobilien im Portfolio können als Umlaufvermögen behandelt werden. Die Grenze gilt auch rückwirkend.
Wie erkenne ich eine verdeckte Gewinnausschüttung in meiner GmbH?
Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter Leistungen zu nicht-marktüblichen Konditionen erbringt oder erhält — z.B. zu niedrige Miete, zu hohes Geschäftsführergehalt, zinsloses Darlehen. Das Finanzamt korrigiert den Gewinn nach oben und erhebt Körperschaft- und Gewerbesteuer. Jeder Vertrag zwischen dir und deiner GmbH muss einem Fremdvergleich standhalten.
Was ist eine Betriebsaufspaltung und wie vermeide ich sie?
Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn eine Person oder Personengruppe sowohl das Besitzunternehmen (z.B. Privateigentümer einer Immobilie) als auch das Betriebsunternehmen (die mietende GmbH) beherrscht, und eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen wird. Das führt dazu, dass die Immobilie steuerlich als Betriebsvermögen gilt — mit allen negativen Folgen. Lösung: klare Trennung der Beherrschungsverhältnisse.
Wann verliert meine GmbH die erweiterte Kürzung?
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG befreit vvGmbHs von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen. Sie entfällt, sobald auch nur geringfügige betriebliche Nebentätigkeiten hinzukommen — Hausverwaltung, PV-Anlage, Boardinghouse-Nutzung. Einmal verloren, gilt das für das gesamte Wirtschaftsjahr.

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 20. Februar 2026

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