steuerfreiraum Tim Fahje · Steuerberater
AfA & Steueroptimierung

Immobilien steueroptimieren 2026: AfA, Kaufpreisaufteilung & RND-Gutachten im Überblick

Tim Fahje · · 5 Min. Lesezeit

Immobilien-Abschreibungen lassen sich durch Kombination aus degressive AfA, Sonder-AfA und Restnutzungsdauer-Gutachten maximieren. Entscheidend ist die korrekte Kaufpreisaufteilung: Ein höherer Gebäudeanteil erhöht die AfA-Basis. BFH-Urteile sichern die Strategie gerichtsfest ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Degressive AfA (5 %) und Sonder-AfA nach § 7b EStG lassen sich kombinieren — das verdoppelt die steuerliche Wirkung in den ersten Jahren.
  • Eine professionelle Kaufpreisaufteilung kann den Gebäudeanteil legal auf 70–80 % erhöhen und die jährliche AfA-Basis verdoppeln.
  • Ein RND-Gutachten verkürzt die Restnutzungsdauer — statt 2 % AfA können 3–5 % p.a. möglich sein.
  • Die 15%-Grenze gilt für Sanierungskosten in den ersten 3 Jahren nach Kauf — Überschreitung macht Kosten nicht sofort abzugsfähig.
  • BFH-Urteile sichern jede dieser Strategien — wer ordentlich dokumentiert, gewinnt auch im Einspruch.

Die drei Haupt-Hebel der Immobilien-Steueroptimierung

Als Immobilieninvestor hast du drei systematische Möglichkeiten, deine Steuerlast legal zu reduzieren: die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode (AfA), die Optimierung der Kaufpreisaufteilung und der strategische Einsatz von Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten). Wer alle drei kombiniert, kann die jährliche steuerliche Abschreibung um 30–60 % steigern.

Hebel 1: Die richtige AfA-Methode wählen

Lineare AfA — der Standard

Die lineare AfA ist der Standardweg: Du schreibst die Anschaffungskosten des Gebäudes gleichmäßig über die Nutzungsdauer ab. Für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, gilt ein Satz von 2 % p.a. (50 Jahre). Ältere Gebäude werden mit 2,5 % p.a. abgeschrieben.

Problem: 2 % jährlich auf den Gebäudeanteil ist oft weniger, als steuerlich möglich wäre.

Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) — der Beschleuniger

Seit 2023 gibt es wieder eine degressive AfA für Wohngebäude: 5 % p.a. auf den jeweils verbleibenden Restbuchwert. Das bedeutet: In den ersten Jahren höhere Abschreibungen, später geringere.

Wichtig: Die degressive AfA ist nur für Gebäude möglich, die zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 hergestellt oder erworben werden.

Vorteil: Wechsel zur linearen AfA jederzeit möglich — sinnvoll, wenn der lineare Satz den degressiven übersteigt.

Sonder-AfA §7b — der Booster für Neubauten

Für neue Mietwohngebäude, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kannst du zusätzlich 5 % Sonder-AfA p.a. für vier Jahre geltend machen. Kombiniert mit der degressiven AfA ergibt das in den ersten vier Jahren je 10 % Abschreibung — 40 % des Gebäudewertes innerhalb von vier Jahren.

Voraussetzungen §7b:

  • Herstellung zwischen 01.01.2023 und 30.09.2029
  • Wohngebäude (keine Ferienwohnungen, keine gewerbliche Nutzung)
  • Anschaffungskosten nicht mehr als 5.200 € je Quadratmeter Wohnfläche
  • Das Gebäude muss als Hauptwohnsitz oder dauerhaft zur Vermietung genutzt werden

Kombination degressive AfA + §7b: Diese Kombination ist nach BMF-Schreiben vom 05.10.2023 möglich und ergibt in den ersten 4 Jahren 10 % Abschreibung jährlich.

Denkmal-AfA (§§ 7i, 10f EStG) — für historische Objekte

Für denkmalgeschützte Immobilien gelten Sondersätze: 9 % p.a. für 8 Jahre, dann 7 % p.a. für 4 Jahre — insgesamt 100 % der begünstigten Sanierungskosten über 12 Jahre.

Wichtig: Denkmal-AfA und §7b Sonder-AfA schließen sich gegenseitig aus.

Hebel 2: Kaufpreisaufteilung optimieren

Der Kaufpreis einer Immobilie besteht aus Grund- und Gebäudeanteil. Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich absetzbar — Grund und Boden werden nicht abgeschrieben.

Das Problem: Das Finanzamt teilt den Kaufpreis oft mit einem hohen Grundanteil auf (gerade in teuren Lagen 40–60 % Grundanteil). Das reduziert deine Abschreibungsbasis erheblich.

Die Lösung: Ein nachvollziehbarer Nachweis einer anderen Aufteilung — idealerweise durch ein Sachverständigengutachten oder eine Berechnung nach der Sachwertmethode des BMF.

Beispiel: Kaufpreis 800.000 €. FA-Aufteilung: 50 % Grundanteil = 400.000 € Gebäude → jährliche AfA (2 %) = 8.000 €. Optimierte Aufteilung mit Gutachten: 30 % Grundanteil = 560.000 € Gebäude → jährliche AfA = 11.200 €. Differenz: 3.200 € mehr Abschreibung p.a.

Notarklausel: Viele Investoren vereinbaren eine Kaufpreisaufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag. Das Finanzamt muss diese Aufteilung grundsätzlich akzeptieren, solange sie nicht offensichtlich unrealistisch ist (BFH IX R 11/18).

BMF-Arbeitshilfe: Das BMF stellt eine Excel-Arbeitshilfe zur Verfügung. Diese berechnet die Aufteilung nach dem Verhältnis der Sachwerte. Das Problem: Die Arbeitshilfe berücksichtigt keine Besonderheiten des Einzelobjekts und führt oft zu ungünstigen Ergebnissen.

Mein Tipp: Bei Kaufpreisen über 500.000 € lohnt sich ein eigenes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung. Der Aufwand (ca. 1.000–2.500 €) amortisiert sich oft im ersten Jahr.

Hebel 3: Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten)

Das Standardgesetz schreibt die Nutzungsdauer von Gebäuden auf 50 Jahre fest (2 % AfA). Das entspricht nicht immer der Realität — gerade bei älteren Gebäuden mit Sanierungsbedarf.

Die Möglichkeit: Wer nachweisen kann, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist, darf einen höheren AfA-Satz anwenden. Basis: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. BFH IX R 26/19.

Beispiel: Kaufpreis eines Altbaus: 600.000 €. Gebäudeanteil: 420.000 €. Restnutzungsdauer laut Gutachten: 30 Jahre statt 50 → AfA-Satz: 3,33 % statt 2 % → jährliche AfA: 13.986 € statt 8.400 € = 5.586 € mehr pro Jahr.

Was das Gutachten leisten muss: Das BFH-Urteil IX R 26/19 hat klargestellt: Ein qualifiziertes Gutachten eines anerkannten Sachverständigen reicht aus. Das Finanzamt muss dieses Gutachten grundsätzlich anerkennen — es sei denn, es hat fundierte Einwände.

Warum Finanzämter ablehnen: Viele Finanzämter lehnen RND-Gutachten pauschal ab. Das ist oft rechtswidrig. Wenn das passiert: Einspruch einlegen mit Verweis auf BFH IX R 26/19.

Die 15%-Grenze: Was ist Erhaltungsaufwand, was sind Herstellungskosten?

Wenn du nach dem Kauf Instandsetzungsmaßnahmen durchführst, musst du prüfen: Überschreiten die Kosten 15 % des Gebäude-Kaufpreises in den ersten 3 Jahren? Wenn ja, werden die Aufwendungen zu Herstellungskosten und müssen über die Restlaufzeit abgeschrieben werden — statt sofort als Werbungskosten absetzbar zu sein.

Kritische Kosten: Küchen, Bäder, Heizungsanlagen, Dachsanierungen.

Planungs-Tipp: Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilen, um die 15%-Grenze nicht in einem Dreijahreszeitraum zu überschreiten.

FAQ

Kann ich AfA rückwirkend optimieren? Für vergangene Jahre ist das schwierig. Ein RND-Gutachten kann jedoch auch für laufende Besteuerungszeiträume eingebracht werden.

Welche Abschreibung lohnt sich für mein Objekt? Das hängt vom Baujahr, dem Kaufpreis, dem Gebäudezustand und deiner persönlichen Steuersituation ab. Die AfA-Optimierung analysiert deine konkrete Situation.

Was kostet ein RND-Gutachten? Je nach Objekt und Sachverständigem zwischen 800 € und 2.500 €. Bei einer zusätzlichen jährlichen Abschreibung von 5.000 € hat sich das innerhalb eines Jahres amortisiert.

Kann ich auch bei geerbten Immobilien optimieren? Ja — beim Erwerb durch Erbschaft gilt der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls als Anschaffungskosten. Auch hier ist eine optimierte Kaufpreisaufteilung möglich.

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Kann ich degressive AfA und §7b Sonder-AfA gleichzeitig nutzen?

Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG, 5% p.a.) und §7b Sonder-AfA (5% p.a., maximal 4 Jahre lang) sind kombinierbar — sofern die Voraussetzungen beider Normen erfüllt sind. Zusammen ergibt das in den ersten 4 Jahren 10% Abschreibung pro Jahr auf das Gebäude.

Wie maximiere ich die AfA-Basis durch eine optimale Kaufpreisaufteilung?

Die AfA-Basis ist nur der Gebäudeanteil. Den Gebäudeanteil maximierst du mit einem kaufpreisbezogenen Gutachten statt der BMF-Arbeitshilfe. Das Finanzamt muss ein methodisch sauberes Gutachten akzeptieren — BFH IX R 13/22.

Was zählt zur 15%-Grenze bei Sanierung — und wie vermeidest du anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Überschreiten Sanierungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Kauf 15% des Gebäudekaufpreises (netto), gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten — nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über die AfA. Betroffen sind auch versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf entdeckt werden.

Darf das Finanzamt meine Kaufpreisaufteilung mit der BMF-Arbeitshilfe überschreiben?

Das FA darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht einfach mit der BMF-Arbeitshilfe überschreiben. Eine methodisch saubere, kaufpreisbezogene Aufteilung ist nach BFH IX R 13/22 bindend — sofern kein Missbrauch vorliegt.

Was tun, wenn das Finanzamt dein RND-Gutachten ablehnt?

RND-Gutachten abgelehnt: Du hast 30 Tage für den Einspruch. Zitiere BFH IX R 25/21 — das FA muss das Gutachten inhaltlich prüfen, nicht pauschal ablehnen. Beantrage zudem Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?
Lineare AfA verteilt die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungsdauer (2 % p.a. bei 50 Jahren). Degressive AfA setzt in den frühen Jahren höhere Beträge an (5 % in 2024), sinkt aber jährlich. Für Neubauten ab 2023 ist die degressive AfA besonders attraktiv.
Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Ein RND-Gutachten lohnt sich, wenn das Gebäude älter als 20 Jahre ist und Verschleiß erkennbar ist. Ein Gutachter kann die Restnutzungsdauer auf 20–30 Jahre festsetzen, was die jährliche AfA auf 3–5 % erhöht. Der BFH hat diese Praxis in BFH IX R 25/19 ausdrücklich bestätigt.
Kann das Finanzamt mein RND-Gutachten ablehnen?
Ja — aber nur, wenn es methodisch fehlerhaft ist. Mit einem qualifizierten Gutachten eines SV-Gutachters und Verweis auf BFH IX R 25/19 hast du starke Argumente für einen Einspruch. In der Praxis geben FÄ bei solider Dokumentation nach.
Was gilt als Erhaltungsaufwand vs. anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Übersteigen Sanierungskosten 15 % des Gebäudekaufpreises (netto) innerhalb von 3 Jahren nach Kauf, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten — nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über AfA. Darunter: sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand.

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Tim Fahje

Steuerberater · Fachberater für Immobilienbesteuerung

Spezialisiert auf Immobilieninvestoren seit 15+ Jahren. Holdingstrukturen, Einspruchsverfahren, Familienübertragung — ich kenne die Fallstricke, weil ich selbst investiere.

Veröffentlicht am 20. Februar 2026

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